Zertifizierung von Fachunternehmen der Kleinkläranlagenwartung
Gütesicherung für die Wartung von Kleinkläranlagen
Der DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen setzt das Gütesicherungssystem im Jahr 2024 aus. Es werden keine (Re-) Zertifizierung von Fachunternehmen der Kleinkläranlagenwartung durchgeführt; bestehende Zertifikate behalten bis zum Ende ihrer Laufzeit ihre Gültigkeit.
Die Zertifizierung von Wartungsfirmen hat das Ziel, durch qualitativ hochwertige Wartungsarbeiten einen stabilen störungsfreien Betrieb der Kleinkläranlagen zu gewährleisten. Mit der Qualitätssicherung für die Wartung von Kleinkläranlagen steht ein Instrument für den ordnungsgemäßen Betrieb einschließlich einer fachgerechten Wartung durch zertifizierte Fachunternehmen zur Verfügung.
Das Zertifizierungssystem ermöglicht es, die Wartung von Kleinkläranlagen durch anerkannte qualifizierte Fachunternehmen durchführen zu lassen. Die hohen Anforderungen an die Wartungsbetriebe zur Erlangung des Zertifikates führen zu Anstrengungen, die Qualität der Wartung zu verbessern. Damit besteht auch eine Möglichkeit der Unterscheidung der Firmen nach der Qualität ihrer Wartungsarbeiten.
Betreiber von Kleinkläranlagen haben damit die Sicherheit, dass die Anlagen qualitätsgerecht den Anforderungen entsprechend gewartet werden. Die Wasserbehörden und kommunalen Aufgabenträger profitieren von der extern überwachten Einhaltung der normgegebenen Anforderungen an die Wartung von Kleinkläranlagen und können auf zertifizierte Firmen zum Abschluss eines Wartungsvertrages (Zertifizierungsverzeichnis) verweisen. Zertifizierte Wartungsbetriebe können mit ihrem Zertifikat werben und sich gegenüber anderen Firmen mit unzureichender Qualitätsarbeit abgrenzen.
Zertifizierte Fachunternehmen im Landesverband
Die zertifizierten Fachunternehmen im LV Sachsen/Thüringen und die durch unseren LV zertifizierten Firmen in Bayern und Brandenburg finden Sie im
Zertifizierte Wartungsfirmen halten die zur Wartung notwendige technische Mindestausstattung gemäß Prüfbogen vor. Sie unterstützen die Ziele der Gütesicherung für die Wartung von Kleinkläranlagen.
Qualifiziertes Personal
Die Wartung darf nur durch qualifiziertes Wartungspersonal durchgeführt werden. Diese Qualifikation wird im Fachkundekurs "Wartung von Kleinkläranlagen" erworben und durch den Fachkundenachweis dokumentiert. Diese Anforderung gilt für jeden einzelnen Mitarbeiter der Wartungsfirma.
Das Wartungspersonal muss jährlich mindestens einen fachbezognenen Fortbildungstag nachweisen.
Ein zertifiziertes Wartungsunternehmen muss den Abschluss fachgerechter Wartungsverträge und die Erstellung fachgerechter Wartungsprotokolle gewährleisten. Dazu gehört die zeitnahe Weitergabe der Verträge und Protokolle an die anfordernden Stellen (Abwasserbeseitigungspflichtige, Wasserbehörden), um die fachgerechte Wartung nachweisen zu können.
Durchführung der Zertifizierung
Die Antragstellung erfolgt bei der Geschäftsstelle des DWA-Landesverbandes Sachsen/Thüringen (Zertifizierungsstelle). Nach Einreichung und Prüfung der Unterlagen (Antrag und Prüfbogen) erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Zertifizierung der Beratungs- und Zertifizierungsbesuchz bei der Wartungsfirma durch autorisierte Fachleute (Experten) .
Während des Zertifizierungsbesuches wird die Einhaltung der Anforderungen an die Wartungsfirmen einschließlich stichprobenartiger Einsichtnahmen in Wartungsverträge und Wartungsprotokolle kontrolliert. Die Kompetenz der Wartungsfirma wird an Wartungen vor Ort überprüft. Bei Erfüllung der Anforderungen wird das Zertifikat ausgestellt. Es erfolgt der Eintrag in das Verzeichnis der zertifizierten Fachunternehmen.
Nach zwei Jahren ist eine Re-Zertifizierung notwendig. Werden innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates erhebliche Mängel oder Verstöße gegen die Anforderungen an die Wartungsfirmen festgestellt und werden diese nicht innerhalb angemessener Fristen behoben, kann das Zertifikat widerrufen werden. Über den Widerruf der Zertifizierung werden Betroffene und öffentliche Stellen in geeigneter Weise informiert.
Der DWA-Zertifizierungsausschuss bestellt und bestätigt die Experten, entscheidet über notwendige Anpassungen des Zertifizierungsverfahrens und erlässt die gültige Gebührenordnung.
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