Sachsen fördert künftig den Schutz und die Entwicklung von biologischer Vielfalt in Städten. Hierzu gehören die Begrünung von Fassaden und Dächern und das Anlegen beziehungsweise die ökologische Aufwertung von Freiflächen und Grünanlagen.
Im Bereich Stadtgrün werden gefördert:
Anträge können ab dem 24. August 2022 bei der Sächsischen Aufbaubank – SAB – gestellt werden. » Mehr erfahren
Weitere relevante Förderrichtlinien sind: